Ein Blitzer am Bahnhof in Bad Cannstatt sorgt für Aufregung und zahlreiche Bußgelder. Woran liegt das? Und was gilt es auf einer Fahrradstraße zu beachten?
Wenn keine Zusatzschilder angebracht sind, dürfen nur Fahrräder und E-Scooter eine Fahrradstraße befahren, auch Taxen nicht.
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet
Wenn keine Zusatzschilder angebracht sind, dürfen nur Fahrräder und E-Scooter eine Fahrradstraße befahren, auch Taxen nicht.
Anlage 2 Absatz 5 StVo
Da für Lieferverkehr und die Post in § 35 Sonderrechte für Fußgängerzonen bestehen, könnte es sein, dass diese auch für Fahrradstraßen gelten.