Das Höchstgericht sieht einen Verstoß gegen Bundesrecht. Ab April 2026 darf Sozialhilfe nicht mehr vom Aufenthaltstitel abhängig gemacht werden, wenn Betroffene seit fünf Jahren legal in Österreich leben
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Das Höchstgericht sieht einen Verstoß gegen Bundesrecht. Ab April 2026 darf Sozialhilfe nicht mehr vom Aufenthaltstitel abhängig gemacht werden, wenn Betroffene seit fünf Jahren legal in Österreich leben