Seit Freitagvormittag läuft der zweite Tag des Berufungsverfahrens am Obersten Gerichtshof (OGH) in der Causa BUWOG – erneut unter großem Medieninteresse. Am Wort war zunächst die Generalprokuratur, die den OGH berät. Sie konnte die von der Verteidigung vorgebrachten „zahlreichen behaupteten Verfahrensmängel“ nicht nachvollziehen. Am Nachmittag äußerte sich der nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser selbst. Er habe „keinen Geheimnisverrat“ gemacht und „ein reines Gewissen“. Das Urteil wird am Dienstag um 10.00 Uhr verkündet werden.