Weil die Polizei das Handy eines Journalisten beschlagnahmte und vollständig auswertete, zieht dieser vor das Verfassungsgericht. Jurist:innen fordern klarere Regeln, welche Daten die Beamt:innen auslesen dürfen. Besonders, wenn die nichts mit dem Anlass der Beschlagnahme zu tun haben.
Leider fehlt genau diese Information im Artikel. Kennt sich jemand damit aus? In welchen Fällen kann man sich wehren und wie macht man das?