Adblock Plus? lacht in uBlock Origin, PiHole und AdGuard
Um die Argumentation mal in die analoge Welt zu übertragen: wenn es nach Axel Springer geht, darf ich öffentlich ausliegende, kostenlose Zeitungen nicht mit nach Hause nehmen, um dort vor dem Lesen die Werbung zu überkleben, weil das das Urheberrecht verletzt…?
Könnte schon sein. Nämlich §14 UrhG:
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
Der Urheber der Werbung könnte durchaus ein berechtigtes Interesse haben, dass man die nicht abklebt.
In der Praxis ist das im Bau relevant. Ein einigermaßen designtes Bauwerk gilt auch als Werk. Das heißt, ein Umbau kann womöglich vom Architekten untersagt werden. In jedem Fall sollte man für den Umbau dasselbe Architekturbüro beauftragen und großzügig entlohnen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Oder am besten von Anfang an nur nichtssagende Bauten in Auftrag geben, weil dieser Paragraf dann keine Anwendung findet.
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