Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa BUWOG die erstinstanzlichen Urteile für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt und die Haftstrafen aufgrund der „unangemessenen Verfahrensdauer“ halbiert – darunter jene von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Bagatellisiert würden die Taten dadurch aber nicht, sagte die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, am Dienstag. Das Vorgehen Grassers bezeichnete sie als „beispiellos“.