Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird gegen das Urteil im ersten Prozess gegen Rene Benko eine Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Konkret will die WKStA den Freispruch im Falle der Mietvorauszahlung anfechten. Auch Benko-Anwalt Norbert Wess hatte bereits zuvor eine Berufung angekündigt.