• squaresinger@lemmy.world
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    4 days ago

    Du scheinst meinen Post nicht gelesen zu haben. Ja, natürlich darf der Eigentümer der Wand die Entfernung des Graffiti verlangen. Dafür braucht man kaum mehr als zwei Hirnzellen um das zu wissen und dem habe ich nicht widersprochen.

    Der Titel des OP beschäftigt sich mit dem Eigentum, da gehört auch die Verwertung und die Rechte daran dazu. Klar kann man sich dumm stellen und ein Banksy wegwaschen oder übermalen. Oder halt für ein paar Millionen verkaufen. Und das ist der Punkt, über den ich geschrieben habe.