Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern - anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.
War das nicht laut BVerfG verfassungswidrig?
Wieso sollte es diesmal gehen?
Das ist wie KI. Wenn’s nicht geklappt hat einfach nochmal prompten.
Das geht weil Politiker sich wohl nicht um Gesetze und Verfassung scheren. Also wird es wieder probiert. Bis der Verfassungsschutz das einkassiert kann man das ja erstmal so machen.
Sowas braucht einfach mal Konsequenzen.