• unexposedhazard@discuss.tchncs.de
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    4 days ago

    Schön zu sehen, dass hier große Solidarität mit dem Kind und der Mutter gezeigt wurde. Ganz typisch auch, dass die tatsächlichen Schuldigen in diesem Fall einfach das Gespräch dazu ignorieren durften.

    Weder die Leiterin der Jan-Amos-Comenius-Grundschule, Yevhenyia Goldhahn, noch die Klassenlehrerin von Ahmet nahmen trotz Einladung an dem Gespräch teil. Beide ließen sich entschuldigen.

    Immer nur nach unten Treten und sobald sich jemand wehrt tut man so als wäre man nie da gewesen.

  • DandomRude@lemmy.world
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    4 days ago

    Die Reaktion sollte hier eigentlich vollkommen offensichtlich und auch unumgänglich sein: Alle Verantwortlichen fristlos aus dem Staatsdienst entlassen.

    Verfassungsfeinde, was offensichtliche Nazis in jedem Fall sind, haben im Beamtentum nicht das Geringste zu suchen.

    Beamtinnen und Beamte müssen sich nach § 33 Absatz 1 Satz 3 des Beamtenstatusgesetzes und § 63 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen bekennen und für ihre Erhaltung eintreten.

    Belehrung über die Verpflichtung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Quelle)