n Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip “Nein heißt Nein”. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte dies deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen. […]
Im April hatte die Ministerin im Bundestag erklärt, vorerst keine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht zu planen. “Wir sind jetzt bei einer ‘Nein heißt Nein’-Lösung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert”, sagte sie bei einer Regierungsbefragung damals.



Late to the party, aber mir wirds hier auch vielfach zu simpel dargestellt.
Aussage gegen Aussage-Situationen sind etwas, was heutzutage bereits mit der “Nein heißt Nein-Regelung” öffentlichkeitswirksam vor Gericht ausgetragen werden und nicht, wie hier irgendwo behauptet, automatisch zur Einstellung des Verfahrens führen. Kachelmann kann davon sicherlich ein Lied singen, wieviel Spaß sowas macht. Der Ruf ist hinüber, obwohl unschuldig.
Bin auch gespannt, wie man sich das “Ja heißt Ja” vorstellt. Denke jetzt erstmal an ein Konsens-Heftchen (o.Ä.), was man zur angeduselten Disko-Nacht mitschleppen und vor dem Akt ausfüllen muss. Und wenn das nicht gewissenhaft geführt wird (wovon ich in vielen Fällen ausgehe), begünstigt das natürlich falsche Vorwürfe…
Nach der Logik müssten auch alle Flohmarkt-Käufe mit Kassenbon quittiert werden, um nicht in Gefahr zu sein, fälschlicherweise Diebstahl vorgeworfen zu bekommen.
Ich habe da so meine Zweifel, ob man einen Flohmarkthandel mit dem Geschlechtsakt überhaupt vergleichen kann. Alleine schon aufgrund der Schwere der Vorwürfe, die im Raum stehen, wenn man fälschlicherweise ins Fadenkreuz kommt (Diebstahl vs. Vergewaltigung). Ich kann mir schon sehr gut vorstellen, dass man in dem Fall lieber “Nummer sicher” gehen will.