Ein Blitzer am Bahnhof in Bad Cannstatt sorgt für Aufregung und zahlreiche Bußgelder. Woran liegt das? Und was gilt es auf einer Fahrradstraße zu beachten?
Im Artikel steht was von “berechtigten oder nicht berechtigten Fahrzeugen”. Weiß man da Genaueres? Es kann ja eigentlich nur “Anwohner frei” gemeint sein, denn schon bei “Anlieger frei” kann jeder so ziemlich alles behaupten um ein Anliegen vorzutäuschen.
Im Zuge der Maßnahme wurde auch die Verkehrsführung angepasst: Die Durchfahrt über den Bahnhofsplatz ist künftig zwischen Frösnerstraße und dem Parkhaus Wilhelmsplatz für den allgemeinen Autoverkehr gesperrt. Ausnahmen gelten u. a. für Busse, Taxis, Lieferverkehr und Personen mit privaten Stellplätzen oder Behindertenparkplätzen.
Zwar stellen manche Gemeinden Schilder mit dem Hinweis “'Anwohner frei” auf – die Straßenverkehrsordnung jedoch kennt lediglich das Schild “Anlieger frei”. Doch ganz egal, welches der beiden Verkehrszeichen eine Kommune bevorzugt: Beide sind rechtlich gleichgestellt.
Grundsätzlich dürfen Auto- und Motorradfahrer eine Fahrradstraße nicht befahren, außer es gibt Zusatzschilder. Zum Beispiel, wenn sie Anlieger sind oder einen Schwerbehinderten-Ausweis besitzen. Auch Lieferverkehr oder Taxen sind von dem Verbot befreit.
Das steht zumindest in der Infobox im Artikel. Bin mir hier allerdings nicht sicher, wie sich Satz 2+3 auf Satz 1 beziehen
Wenn keine Zusatzschilder angebracht sind, dürfen nur Fahrräder und E-Scooter eine Fahrradstraße befahren, auch Taxen nicht.
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet
Im Artikel steht was von “berechtigten oder nicht berechtigten Fahrzeugen”. Weiß man da Genaueres? Es kann ja eigentlich nur “Anwohner frei” gemeint sein, denn schon bei “Anlieger frei” kann jeder so ziemlich alles behaupten um ein Anliegen vorzutäuschen.
https://www.agfk-bw.de/news/details/neue-fahrradstrasse-am-bahnhofsvorplatz-in-bad-cannstatt-eroeffnet-5293
Danke.
“Anwohner frei” gibt es eigentlich gar nicht:
Leider weiss ich nichts genaues, ich könnte mir aber vorstellen, dass Fahrräder berechtigte Fahrzeuge für eine Fahrradstr sind
Das steht zumindest in der Infobox im Artikel. Bin mir hier allerdings nicht sicher, wie sich Satz 2+3 auf Satz 1 beziehen
Wenn keine Zusatzschilder angebracht sind, dürfen nur Fahrräder und E-Scooter eine Fahrradstraße befahren, auch Taxen nicht.
Anlage 2 Absatz 5 StVo
Da für Lieferverkehr und die Post in § 35 Sonderrechte für Fußgängerzonen bestehen, könnte es sein, dass diese auch für Fahrradstraßen gelten.
Dann bräuchten die vom Ordnungsamt aber nichts zu sortieren.
Naja wenn der blitzer alles ab 10kmh blitzt, also auch Fahrräder, dann schon