Ehren-Lina 🫡
Daher habe die Bundesnetzagentur die CUII gebeten, die Überprüfung mutmaßlich urheberrechtsverletzender Seiten künftig gerichtlich vornehmen zu lassen.
Klingt soweit sinnvoll. (Sofern man DNS-basierte Sperren als sinnvoll bezeichnen will).
Das da rum “Gebeten” wird, finde ich schon nicht so dolle.
Die Frage von Sperren sollten nicht von privaten Unternehmen mit undurchsichtigen Schattengremien entschieden werden. Die Verletzung von Recht kann letztlich nur durch ein Gericht abschließend festgestellt werden.
Gebeten im Sinne dieser Situation ist eher angeordnet, so wie ich den Artikel lese.
Also als Funker muss ich sagen, wenn die BnetzA dich “bittet” was zu tun, dann hast du besser einen verdammt guten Grund, Nein zu sagen.
Das klingt eher wie “wir sind doch alle vernünftig und können uns allen viel Stress ersparen, wenn ihr einfach nickt und lächelt und den Quatsch in Zukunft sein lasst”.