Für die Höchstrichter ist der Fall „beispiellos“: Ein ehemaliger FPÖ-Politiker nimmt Gelder für die Privatisierung von staatlichen Immobilien an. Grasser sieht sich weiter als unschuldig.
Der Oberste Gerichtshof habe ein „Fehlurteil“ gesprochen, das Recht und Gerechtigkeit verletzte, sagte Grasser. Er kündigte eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dieser Schritt bewirkt aber keinen Aufschub der Haftstrafe.
Österreich stand zu Grassers Amtszeit wegen der Regierungsbeteiligung der FPÖ in internationaler Kritik. Die Europäische Union befürchtete eine Gefährdung demokratischer Werte und Menschenrechte in Österreich und verhängte Sanktionen.
ich bin gespannt.