Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Reformierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde auch die bislang vorgesehene Informationspflicht bei einer Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags gestrichen. Für Arbeitnehmer*innen kann das bedeuten, dass sich das Netto-Gehalt unerwartet reduziert, ohne dass zuvor ein gesonderter Brief eingeht.

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Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Mitglieder bei einer erstmaligen Erhebung oder einer Anhebung des Zusatzbeitrags zu einer anderen Kasse wechseln. Der Antrag muss jedoch spätestens bis zum Ende des Monats gestellt werden, in dem der neue Beitrag gilt. Wer die Erhöhung zu spät bemerkt, kann diese Frist leichter verpassen.

Beschäftigte sollten aufgrund der jüngsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung also künftig die veröffentlichten Beitragssätze, Mitteilungen im Online-Postfach und die Abzüge auf der Lohnabrechnung regelmäßig prüfen. Hebt eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag an, kann sich das sonst erst und unmittelbar durch ein niedrigeres Netto-Gehalt bemerkbar machen.

  • GardenGeek
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    4
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    17 hours ago

    Weil Millionen darin fließen diesen Zustand zu schaffen und zu erhalten… da sich mit ihm Milliarden verdienen lassen.

    Ich bin mittlerweile resigniert und denke es wird erst wieder Bewegung in die Sache kommen wenn das kollektive Leid die Investionen der obersten 0.1% in Volksverdummung überwiegt.