Sollte ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten verletzen, könnte der Bund zudem das Bundesverfassungsgericht anrufen. Hubig verwies auch auf den Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes. Er erlaubt der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats, ein Land zur Erfüllung seiner bundesrechtlichen Pflichten anzuhalten. Angewandt wurde dieses Mittel in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie.
Kommt dann bestimmt direkt nach dem Parteiverbot :[.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte am Samstag auf bestehende Schutzmechanismen verwiesen. Sie hält die Justiz auch gegenüber einer möglichen extremistischen Landesregierung für handlungsfähig. Beamte seien an Recht und Gesetz gebunden und müssten rechtswidrigen Anweisungen widersprechen, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Ihren Optimismus hätte ich gerne.
Beamte seien an Recht und Gesetz gebunden und müssten rechtswidrigen Anweisungen widersprechen
Sagt sie in einer Zeit, in der illegale Grenzkontrollen und Hausdurchsuchungen widerspruchslos von Beamten durchgesetzt werden.
Meint sie diese Justiz, die aktuell schon völlig überlastet ist? Die sich dann zusätzlich noch mit irgendwelchen haltlosen Strafverfolgungsfantasien von rechtsextremen Politikern befassen muss. Ja, die ist bestimmt super handlungsfähig.
Nee, die meint die andere Hälfte, die nicht an völliger Überlastung scheitert, sondern direkt an Weisungen aus dem Ministerium gebunden sind.
Eher die Justiz die dann die Order von oben erhält ,gegen mutige Bürger die aus reiner Notwehr linke Politiker mit Basi zusammenknüppeln wird nicht ermittelt!".
Ja, Polizisten sind ja bekanntlich auch immun gegen Extremismus.
Nein das sind normale Menschen die sind dafür auch anfällig.
Hat echt auch wieder so geile “Cannabis ist illegal, weil es verboten ist”-Vibes.





